Zuschuss

WIBank - Weidetierschutz

Die Förderung soll die Weidetierhaltung in Hessen sichern und den Schutz vor Schäden durch Wölfe verbessern. Sie unterstützt Maßnahmen, die Weidetiere besser schützen und Konflikte zwischen Wolf und Weidetierhaltung verringern. Außerdem soll die Weidetierhaltung auf einem stabilen oder höheren Niveau erhalten bleiben.

Stand 31.07.2026 Nächste Abgabefrist 01.10.2026   Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Weidetierhaltung in Hessen sichern und den Schutz vor Schäden durch Wölfe verbessern. Sie unterstützt Maßnahmen, die Weidetiere besser schützen und Konflikte zwischen Wolf und Weidetierhaltung verringern. Außerdem soll die Weidetierhaltung auf einem stabilen oder höheren Niveau erhalten bleiben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber mit Betriebssitz in Hessen gedacht, die Weidetiere halten und den Betrieb selbst bewirtschaften. Sie ist auch für andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter sinnvoll, wenn die Weidehaltung der Landschaftspflege, dem Erhalt tiergenetischer Ressourcen oder dem Hochwasser- und Küstenschutz dient. Die Weideflächen müssen in Hessen liegen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt Zuschüsse für Investitionen und für laufende Betriebsausgaben. Gefördert werden zum Beispiel wolfsabweisende Zäune, Zaunelemente, Materialien und Herdenschutzhunde; außerdem können bestimmte laufende Kosten übernommen werden. Die Förderung ist an feste Bedingungen, Höchstbeträge und Zweckbindungsfristen gebunden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Für Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf gibt es keine Antragsfrist. Anträge für laufende Betriebsausgaben müssen bis zum 01.10. gestellt werden, damit die Ausgaben ab dem 01.01. des Folgejahres berücksichtigt werden können. Die Auszahlung der laufenden Betriebsausgaben muss jeweils bis spätestens 31.03. nach Ablauf eines Verpflichtungsjahres beantragt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht alle Betriebe und Tierhaltungen sind förderfähig. Gemeinden und Gemeindeverbände sind ausgeschlossen, und bei anderen Tierarten gelten teils besondere Bedingungen, zum Beispiel ein amtlich bestätigter Wolfschaden oder ein festgelegtes Ereignisgebiet. Für Herdenschutzhunde gelten zusätzliche Anforderungen, etwa wolfsabweisende Einzäunung, Sachkundenachweis, geeignete Herkunft und Gesundheitsnachweise; ohne diese Nachweise gibt es keine Förderung. Zuwendungen unter 200 Euro werden nicht gewährt, und eine Überfinanzierung ist ausgeschlossen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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