Zuschuss

WIBank - Weinbau

Die Förderung soll Investitionen im Weinbau unterstützen. Dazu gehören technische Anlagen und Geräte, die Vermarktung von Wein sowie die Entwicklung neuer Qualitätsprodukte. Außerdem soll die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gefördert werden.

Stand 31.07.2026 Nächste Abgabefrist 30.06.2027   Quelle: wibank.de Förderregion: Hessen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen im Weinbau unterstützen. Dazu gehören technische Anlagen und Geräte, die Vermarktung von Wein sowie die Entwicklung neuer Qualitätsprodukte. Außerdem soll die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gefördert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Weinbaubetriebe, Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben, Erzeugergemeinschaften und Kellereien mit Betriebssitz in Hessen gedacht. Sie ist sinnvoll für Betriebe, die ihre Anlagen modernisieren, Rebflächen anpassen oder ihre Produkte besser vermarkten möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um Zuschüsse. Gefördert werden je nach Maßnahme Investitionen in technische Anlagen und Geräte in der Kellerwirtschaft, Maßnahmen zur Vermarktung ohne bauliche Investitionen, die Entwicklung neuer Qualitätsprodukte sowie die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen. Auch die Anpassung an moderne Bewirtschaftungstechniken, die Umstellung von Steillagen auf Querterrassierung, Weinbergmauern, Bewässerungsanlagen und bestockte Rebflächen können gefördert werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Anträge für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen müssen jährlich bis zum 31. August eines Antragsjahres gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt jährlich im Rahmen des Gemeinsamen Antrages bis zum 15. Mai eines Antragsjahres; außerdem ist bis zum 30. Juni eines Antragsjahres eine Abschlussmeldung über den Abschluss der Maßnahme abzugeben.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Die Fördervoraussetzungen und Förderkonditionen sind maßnahmenabhängig und müssen beim zuständigen Weinbauamt erfragt werden. Für Investitionsförderungen soll vor der Antragstellung Kontakt mit dem Regierungspräsidium Darmstadt, Weinbauamt Eltville, aufgenommen werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.