Zuschuss

Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

Wenn Sie nichtinvestive Infrastrukturvorhaben zur Stärkung der Wirtschaftskraft bei kleinen und mittleren Unternehmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Berlin fördert nichtinvestive Infrastrukturvorhaben, die die Wirtschaftskraft in den Berliner Bezirken stärken sollen. Die Förderung kommt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Es geht um Maßnahmen, die die regionale Wirtschaftskraft und Produktivität verbessern und dadurch auch Beschäftigung fördern können.

Gefördert werden zum Beispiel Konzepte zur wirtschaftlichen Entwicklung von Bezirken oder Bezirksverbünden, bezirkliches Stadtmarketing, Standortmarketing und Standortmanagement. Auch der Aufbau von Wirtschaftsnetzwerken und Kooperationsvorhaben mehrerer kleiner Unternehmen kann unterstützt werden. Außerdem können innovative Vorhaben von Sozialunternehmen, Unternehmen oder Start-ups gefördert werden, wenn sie der Ressourcenschonung, nachhaltigen Lieferketten, Stoffkreisläufen oder der Erneuerbare-Energie-Branche dienen.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Das Vorhaben darf höchstens 5 Jahre dauern. Mit der Durchführung darf nicht vor der Antragstellung begonnen werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie für Sozialunternehmen und Start-ups mit passenden Vorhaben. Auch Berliner Bezirksämter können antragsberechtigt sein. Besonders geeignet ist die Förderung für Projekte, die gemeinsam mit anderen Akteuren im Bezirk entwickelt werden. Sie passt vor allem zu Vorhaben mit regionalem Nutzen für Wirtschaft und Arbeit.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Maßnahme zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und Produktivität
    • Vorhaben im Rahmen eines bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit
    • Laufzeit höchstens 5 Jahre
    • Kein Beginn vor Antragstellung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Beginn des Vorhabens vor der Antragstellung
  • Anbieter der Förderung
    • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
  • Thema der Förderung
    • Nichtinvestive Infrastrukturmaßnahmen
    • Wirtschaftsdienliche Maßnahmen in Berliner Bezirken

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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