Zuschuss

Wirtschaftsnahe Elektromobilität

Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau unternehmerisch genutzter Elektromobilität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Unternehmen in Berlin beim Ausbau von Elektromobilität. Es gibt Geld für Beratung, für den Kauf oder das Leasing von elektrisch betriebenen Fahrzeugen und für Ladeinfrastruktur. Auch Maßnahmen für betriebliches Mobilitätsmanagement können gefördert werden. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt.

Gefördert werden zum Beispiel eine Potenzialberatung und eine Realisierungsberatung. Außerdem können Unternehmen Ladepunkte, Netzanschlüsse und bestimmte Mobilitätslösungen im Betrieb fördern lassen. Auch E-Inklusionstaxis und deren Umbau können unterstützt werden. Für viele Bereiche gelten feste Höchstbeträge und prozentuale Zuschüsse.

Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel muss die Maßnahme in Berlin stattfinden. Außerdem müssen bestimmte Fahrzeuge oder Ladeanlagen genutzt werden, die zu den Vorgaben passen. Für die Nutzung der Ladeinfrastruktur gelten zusätzliche Regeln, etwa zur Stromherkunft und zur Preisgestaltung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen sowie für selbstständig Tätige in Berlin. Sie passt besonders gut, wenn ein Betrieb ein Fahrzeug braucht oder seine Mobilität umweltfreundlicher machen möchte. Auch für Unternehmen mit Taxikonzession kann die Förderung interessant sein. Ebenso kann sie für Betriebe hilfreich sein, die Ladeinfrastruktur aufbauen wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe im Text
  • Ansprechpunkt
    • IBB Business Team GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleine und mittlere Unternehmen sowie selbstständig Tätige mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin
    • Bedarf an einem motorisierten Fahrzeug für die gewerbliche, gemeinnützige oder freiberufliche Tätigkeit
    • Für Beratung: Bezug zu Personen-, Dienstleistungs- oder Gütermobilität oder zum betrieblichen Mobilitätsmanagement
    • Für Fahrzeuge: überwiegend gewerbliche, gemeinnützige oder freiberufliche Nutzung
    • Für Ladeinfrastruktur: Errichtung und Betrieb im Stadtgebiet Berlin
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine Förderung für Unternehmen ohne Bezug zu Berlin
    • Für PKW der Klassen M1 und M2 nur mit gültiger Taxikonzession als E-Inklusionstaxi
    • Für Ladeinfrastruktur kein Gewinn durch die Nutzung
    • Strom für die Ladeinfrastruktur muss zu 100 Prozent aus regenerativen Energien stammen
  • Anbieter der Förderung
    • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
  • Thema der Förderung
    • Wirtschaftsnahe Elektromobilität

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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