Zuschuss

Wohnprojekte Gründungsfonds

Wenn Sie zusammen mit anderen Personen eine Wohnungsgenossenschaft gründen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 07.05.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Schleswig-Holstein

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Wohnprojekte Gründungsfonds unterstützt die Gründung von Wohnungsgenossenschaften oder ähnlichen Trägerschaften in Schleswig-Holstein. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Gefördert werden vor allem Vorarbeiten und fachliche Leistungen rund um die Gründung. Dazu gehören zum Beispiel Gutachten, Voruntersuchungen, Konzepte zur Organisationsstruktur sowie betriebswirtschaftliche und rechtliche Expertisen. Die Förderung soll helfen, ein selbstverwaltetes Wohnprojekt aufzubauen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Die Förderung kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Höchstens sind 15.000 Euro möglich. Die förderfähigen Kosten müssen über 7.000 Euro liegen. Nicht gefördert werden unter anderem Grunderwerb, bauliche Maßnahmen, bestimmte Architekturleistungen, Eintragungskosten durch einen Genossenschaftsverband sowie Marketing und Mitgliederwerbung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gruppen, die gemeinsam eine Wohnungsgenossenschaft oder eine genossenschaftsähnliche Trägerschaft gründen wollen. Die Gruppe sollte ein gemeinschaftliches Wohnprojekt in Schleswig-Holstein planen. Wichtig ist auch, dass das Vorhaben auf selbstverwaltetes Wohnen ausgerichtet ist und mindestens 10 Wohnungen umfasst. Geeignet ist die Förderung vor allem für Initiativgruppen, die schon erste Strukturen aufgebaut haben und eine konkrete Fläche oder Immobilie für das Projekt haben.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Antrag vor Beginn der Maßnahmen
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Gründung einer Wohnungsgenossenschaft oder wohnungsgenossenschaftsähnlichen Trägerschaft
    • mindestens 10 Mitglieder in der Initiativgruppe
    • Vorhaben in Schleswig-Holstein
    • selbstverwaltetes genossenschaftliches Wohnprojekt mit mindestens 10 Wohnungen
    • mindestens 30 Prozent der Wohnfläche für geförderten Wohnraum
    • konkrete Fläche oder Immobilie vorhanden
    • keine eigenen gewerblichen oder unternehmerischen Interessen der Mitglieder an Gründung und Umsetzung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Grunderwerb
    • bauliche Maßnahmen
    • Architekturleistungen nach HOAI ab Phase 2
    • Eintragung durch einen Genossenschaftsverband
    • Marketing und Mitgliederwerbung
    • Sach- und Personalausgaben für den laufenden Geschäftsbetrieb
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
  • Thema der Förderung
    • Wohnungsbau und Modernisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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