Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Freistaat Bayern unterstützt die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum für Studierende. Es geht um bezahlbare Wohnheimplätze, auch für volljährige Auszubildende. Die Förderung kann auch für die Erstmöblierung gelten. Sie wird als Darlehen vergeben.
Gefördert werden verschiedene Bau- und Modernisierungsmaßnahmen. Dazu gehören Neubau, Ersterwerb, Anbau, Aufstockung, Umbau und energetische Modernisierung. Auch besondere Mehrkosten können unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden. Die Förderung ist an klare Vorgaben gebunden und es gibt keinen Rechtsanspruch darauf.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zuständig ist die Kreisverwaltungsbehörde. Die Förderung gilt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erwerberinnen und Erwerber von Grundstücken. Sie richtet sich an Vorhaben für Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen. Auch Projekte für volljährige Auszubildende können unter bestimmten Bedingungen unterstützt werden. Wichtig ist, dass der Wohnraum bezahlbar und gut erreichbar ist.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Beginn der Maßnahme
- Ansprechpunkt
- zuständige Kreisverwaltungsbehörde
- Bayern Portal
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erwerberinnen und Erwerber.
- Es muss ein nachhaltiger Bedarf an Studierendenwohnraum am Hochschulort bestehen.
- Der Wohnraum soll verkehrsgünstig zur Hochschule liegen und gut erreichbar sein.
- Die Wohnplätze müssen 25 oder 40 Jahre an bedürftige Studierende vermietet werden.
- Internationale Studierende müssen angemessen berücksichtigt werden.
- Bis zu 20 Prozent der Wohnplätze können bei Bedarf an Auszubildende eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes überlassen werden.
- Das Vorhaben soll kostensparend und nachhaltig sein.
- Bei bestimmten Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen muss das Gebäude seit mindestens 25 Jahren bezugsfertig sein.
- Das Vorhaben muss mindestens 5 Wohnplätze umfassen.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Wenn das Vorhaben weniger als 5 Wohnplätze vorsieht, gibt es keine Förderung.
- Für bestimmte Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen gibt es keine Förderung, wenn am 31.12. des Antragsjahres noch keine 25 Jahre seit Bezugsfertigkeit vergangen sind.
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Thema der Förderung
- Wohnraum für Studierende
- Schaffung und Erhalt von Wohnraum für Studierende und volljährige Auszubildende
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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