Zuschuss

Zentrum für Deutschland und Europastudien in Polen

Die Förderung soll die akademische Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschland in den Geistes- und Sozialwissenschaften stärken. Außerdem sollen interdisziplinäre Kooperationen zu Deutschland- und Europa-Themen ausgebaut werden. Junge Forschende und Studierende sollen dabei praxisnahe Kenntnisse zu Deutschland und Europa erhalten.

Stand 27.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.08.2026   Quelle: daad.de Förderregion: Polen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die akademische Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschland in den Geistes- und Sozialwissenschaften stärken. Außerdem sollen interdisziplinäre Kooperationen zu Deutschland- und Europa-Themen ausgebaut werden. Junge Forschende und Studierende sollen dabei praxisnahe Kenntnisse zu Deutschland und Europa erhalten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für polnische Hochschulen sinnvoll, die ein Zentrum in Polen aufbauen oder weiterentwickeln möchten. Sie richtet sich auch an Studierende, Promovierende, Forschende sowie an Personen für Gastvorträge und Workshops. Auch Studieninteressierte und Alumni können von den Maßnahmen profitieren.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss. Gefördert werden Maßnahmen am Zentrum in den Bereichen Forschung, Lehre und Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel Forschungs-, Studien- und Lehraufenthalte, Stipendien, Marketing, Veranstaltungen und Alumni-Arbeit.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Es gibt eine zweistufige Antragstellung. Der Antragsschluss für die 1. Stufe, also die Interessenbekundung, ist der 31. März 2026. Der Antragsschluss für die 2. Stufe, also den Förderantrag, ist der 31. August 2026.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Antragsberechtigt sind nur Hochschulen in Polen. Gemeinsame Anträge mehrerer polnischer Hochschulen oder von polnischen und deutschen Hochschulen sind zwar möglich, andere Antragsteller sind aber nicht genannt. Wenn ein Antrag wegen technischer Störungen oder höherer Gewalt nicht rechtzeitig eingereicht werden kann, muss vor Fristende eine Verlängerung beantragt und die Störung belegt werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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