Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern den Bau, Umbau, Ausbau, die Modernisierung und die Sanierung von Sportstätten. Auch die Ausstattung mit Sportgeräten kann gefördert werden. Es geht um kommunale und vereinseigene Sportstätten. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.
Die Mittel kommen aus Landesmitteln, Bundesmitteln und teilweise aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. Gefördert werden nur Vorhaben, die bestimmte fachliche und rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel ein nachweisbarer Bedarf, passende Planungsgrundsätze und die Einhaltung von Normen für den Sportstättenbau. Bei öffentlich zugänglichen Anlagen sind außerdem Regeln für barrierefreies Bauen zu beachten.
Das Antragsverfahren läuft in zwei Stufen. Zuerst wird ein formloser Informationsantrag gestellt, danach folgt bei anerkannter Förderwürdigkeit der vollständige Antrag. Welche Stelle zuerst zuständig ist, hängt davon ab, ob es sich um einen kommunalen Träger, einen Sportverein, einen Sportverband oder einen anderen gemeinnützigen Träger handelt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, gemeinnützige Sportorganisationen, Sportvereine, Sportverbände und andere gemeinnützige Träger in Mecklenburg-Vorpommern. Sie passt besonders dann, wenn Sportstätten neu gebaut, modernisiert oder verbessert werden sollen. Auch für Investitionen in Sportgeräte kann sie hilfreich sein. Wichtig ist, dass das Vorhaben die genannten Voraussetzungen erfüllt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Für den formlosen Informationsantrag im ersten Schritt: bis zum 30.11. für das Folgejahr
- Ansprechpunkt
- Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Förderungsfähiger sportfachlicher Bedarf
- Entwicklung des Sportverhaltens
- Bevölkerungsentwicklung und Auswirkungen des demografischen Wandels
- Mitgliederzuwachs in der Sportorganisation
- Vorhandener Sportstättenbestand
- Grad der Sportaktivitäten
- Nachhaltige Entwicklung des Sportstättennetzes
- Örtliche Traditionen im Sport
- Landschaftliche Voraussetzungen
- Unzureichende Anzahl und unbefriedigender Zustand vorhandener Sportstätten
- Einhaltung von Planungsgrundsätzen, Normen und Wettkampfbestimmungen
- Bei öffentlich zugänglichen Anlagen: Beachtung der Regeln für barrierefreies Bauen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Bei Förderungen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds: Städte über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind ausgeschlossen
- Das Grundstück muss bei längerer Nutzung in der Regel im Eigentum liegen oder gleichstehende Rechte müssen vorliegen
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
- Thema der Förderung
- Sportstättenbau
- Modernisierung, Sanierung, Neubau, Ausbau, Umbau und Ausstattung von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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