Zuschuss

Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Inklusionsscheck“

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen, die das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen verbessern. Es geht um Vorhaben, die mehr Teilhabe und Inklusion ermöglichen. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Pro Maßnahme sind 2.000 Euro möglich.

Gefördert werden zum Beispiel Veranstaltungen, Publikationen, Ausstellungen, Aktivitäten zur Digitalisierung, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen und Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit. Der Antrag muss online gestellt werden. Dafür braucht man eine kurze Beschreibung der Maßnahme und eine Aufstellung der förderfähigen Ausgaben.

Die Maßnahme muss in Nordrhein-Westfalen stattfinden und bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres abgeschlossen sein. Es dürfen nur Sachausgaben gefördert werden, die direkt durch die Maßnahme entstehen. Andere öffentliche Förderungen dürfen dafür nicht genutzt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen und Organisationen, die inklusive Vorhaben planen. Dazu gehören natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich. Besonders passend ist sie für Projekte, die Barrieren abbauen und Teilhabe verbessern. Sie richtet sich an Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres
  • Ansprechpunkt
    • Bezirksregierung Düsseldorf
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Maßnahme verbessert das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen
    • Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt
    • Vorhaben wird bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres abgeschlossen
    • es handelt sich um Sachausgaben, die durch die Maßnahme verursacht werden
    • keine andere öffentliche Förderung wird in Anspruch genommen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • andere öffentliche Förderung wird genutzt
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Inklusion
    • Barrierefreiheit
    • Teilhabe

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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