Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Diese Förderung unterstützt Ein-Personen-Unternehmen bei der Einstellung des ersten Mitarbeiters. Gefördert werden die Lohn- und Lohnnebenkosten für das erste Arbeitsverhältnis. Die Förderung gilt in Niederösterreich und läuft bis auf Widerruf.
Die Unterstützung gibt es für ein echtes Dienstverhältnis. Das Arbeitsverhältnis soll den ersten Mitarbeiter im ersten Anstellungsjahr entlasten. Die Förderung beträgt 25 % des Bruttogehalts für 12 Monate. Wenn das Arbeitsverhältnis kürzer dauert, wird der Betrag anteilig berechnet.
Der Antrag muss innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses gestellt werden. Die Einreichung erfolgt bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS oder über das eAMS-Konto.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Ein-Personen-Unternehmen, die ihren ersten Mitarbeiter einstellen möchten. Wichtig ist, dass das Unternehmen seit mehr als drei Monaten voll GSVG-versichert ist. Der erste Mitarbeiter muss außerdem bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Förderung passt vor allem dann, wenn eine erste reguläre Anstellung geplant ist.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Ansprechpunkt
- AMS
- Regionale Geschäftsstelle
- eAMS-Konto
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Ein-Personen-Unternehmen
- Seit mehr als drei Monaten voll GSVG-versichert
- Erstmalige Einstellung des ersten Mitarbeiters oder nach fünf Jahren wieder der erste Mitarbeiter
- Echtes Dienstverhältnis
- Beschäftigungsausmaß mindestens 50 %
- Der erste Mitarbeiter war unmittelbar zuvor mindestens 2 Wochen beim AMS arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet
- mögliche Ausschlusskriterien
- Dienstverhältnisse mit weniger als 2 Monaten Dauer
- Einstellung von geschäftsführenden Organen
- Einstellung von Lehrlingen
- Einstellung von Ehepartnern, Lebensgefährten, Eltern, Großeltern, Verwandten bis zum 2. Grad
- Einstellung von Stief- und Adoptivkindern
- Einstellung von freien Dienstnehmern
- Einstellung von Werkvertragsnehmern
- Einstellung von neuen Selbständigen
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Betriebsanlagen
- Kooperationen
- Personalanstellung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.