Zuschuss

Oberösterreich: EPU – Förderung für die erste Arbeitskraft

Zuschuss in der Höhe eines Viertels des Bruttogehalts

Stand 25.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Oberösterreich

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Unternehmen in Oberösterreich, wenn sie ihre erste Arbeitskraft einstellen oder nach längerer Zeit wieder eine Arbeitskraft beschäftigen. Es gibt einen Zuschuss in Höhe von einem Viertel des Bruttogehalts. Die Obergrenze richtet sich nach der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Die Förderung gilt grundsätzlich für ein Jahr. Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen wird sie für die gesamte Dauer gewährt. Der Antrag muss über das eAMS-Konto gestellt werden. Dafür gibt es eine Frist von 6 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für selbstständige Personen in Oberösterreich, die erstmals oder nach 5 Jahren wieder eine vollversicherungspflichtige Arbeitskraft einstellen. Die Arbeitskraft soll mindestens 50 Prozent der üblichen Wochenstunden arbeiten. Das Arbeitsverhältnis muss länger als 2 Monate dauern. Nicht geeignet ist die Förderung für nahe Angehörige oder andere ausgeschlossene Personen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • spätestens 6 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Ansprechpunkt
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • seit mehr als 3 Monaten nach dem GSVG kranken- und pensionsversichert
    • vollversicherungspflichtige Arbeitskraft wird erstmals oder nach 5 Jahren beschäftigt
    • Arbeitskraft arbeitet mindestens 50 Prozent der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden
    • Arbeitsverhältnis dauert länger als 2 Monate
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Ehepartnerin oder Ehepartner
    • Lebensgefährtin oder Lebensgefährte
    • eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner
    • Eltern, Kinder, Geschwister, Enkelkinder und Großeltern
    • Schwägerinnen und Schwager
    • Stiefkinder und Stiefeltern
    • Adoptivkinder und Adoptiveltern
    • Geschäftsführung und geschäftsführende Organe
    • Lehrlinge
    • Werkvertragsnehmerinnen und Werkvertragsnehmer
    • neue Selbstständige
    • freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
    • Gesellschaften nach bürgerlichem Recht
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Personalanstellung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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