Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Ein-Personen-Unternehmen bei der Einstellung des ersten Mitarbeiters oder der ersten Mitarbeiterin. Gefördert werden Lohn- und Lohnnebenkosten im ersten Anstellungsjahr. Es handelt sich um einen Zuschuss. Die Förderung gilt in der Steiermark und ist bis auf Widerruf verfügbar.
Wichtig ist: Die Anstellung muss in einem echten Dienstverhältnis erfolgen und darf nicht nur geringfügig sein. Außerdem muss die Person, die eingestellt wird, vorher beim AMS mindestens zwei Wochen arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet gewesen sein. Die Förderung kann nur innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beantragt werden.
Die Förderung beträgt 24 % der allgemeinen Beitragsgrundlage. Die Obergrenze ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Gefördert wird also ein Teil der Kosten für die erste Arbeitskraft.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Ein-Personen-Unternehmen, die zum ersten Mal eine Arbeitskraft einstellen möchten. Sie passt besonders gut, wenn die neue Stelle mindestens 50 % umfasst und länger als zwei Monate dauert. Auch für Unternehmen, die nach fünf Jahren wieder den ersten Mitarbeiter oder die erste Mitarbeiterin einstellen, kann sie interessant sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Einreichung auch über das eAMS-Konto oder bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Ein-Personen-Unternehmen
- Seit mehr als drei Monaten voll GSVG-versichert
- Erstmalige Einstellung oder Einstellung nach fünf Jahren
- Erster Mitarbeiter oder erste Mitarbeiterin in einem echten Dienstverhältnis
- Beschäftigungsausmaß mindestens 50 %
- Beschäftigung mindestens 2 Monate
- Die einzustellende Person war zuvor mindestens 2 Wochen beim AMS arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet
- mögliche Ausschlusskriterien
- Dienstverhältnisse mit weniger als 2 Monaten Dauer
- Einstellung von geschäftsführenden Organen
- Einstellung von Lehrlingen
- Einstellung von Ehepartner:innen, Lebensgefährt:innen, Eltern, Großeltern, Verwandten bis zum 2. Grad
- Einstellung von Stief- und Adoptivkindern
- Einstellung von freien Dienstnehmer:innen
- Einstellung von Werkvertragsnehmer:innen
- Einstellung von neuen Selbständigen
- Anbieter der Förderung
- AMS Steiermark
- Thema der Förderung
- Personalanstellung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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