Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung heißt Solidaritätsprämie und kommt vom AMS Steiermark. Unternehmen können einen Zuschuss bekommen, wenn eine Arbeitskraft ihre Normalarbeitszeit um bis zu 50 % reduziert und dafür eine neue Arbeitskraft eingestellt wird. Gefördert werden höchstens 50 % des wegfallenden Lohns inklusive Sozialversicherungsbeitrag. Die Förderung gilt in der Steiermark und kann bis auf Widerruf beantragt werden. Der Zuschuss gilt für die Dauer des vereinbarten Modells, höchstens für 2 Jahre. Wenn die Ersatzkraft langzeitarbeitslos und älter als 45 Jahre oder behindert ist, kann die Förderung bis zu 3 Jahre laufen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Unternehmen sinnvoll, die Arbeitszeit in ihrem Betrieb verringern und gleichzeitig eine neue Arbeitskraft einstellen möchten. Sie passt besonders gut, wenn eine bestehende Arbeitskraft ihre Arbeitszeit reduzieren will und die Stelle durch eine Ersatzkraft neu besetzt wird. Wichtig ist, dass die Bedingungen der Richtlinien erfüllt werden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Bis auf Widerruf
- Ansprechpunkt
- AMS-Landesgeschäftsstelle
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen mit privatrechtlichem Arbeitsvertrag im Geltungsbereich des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes
- Auch öffentlich-rechtliche Verträge, wenn eine passende bundes- oder landesgesetzliche Regelung zur Reduktion der Normalarbeitszeit besteht
- Die Arbeitskraft reduziert ihre Normalarbeitszeit um bis zu 50 %
- Es wird eine neue Arbeitskraft eingestellt
- mögliche Ausschlusskriterien
- AMS
- Politische Parteien
- Radikale Vereine
- Anbieter der Förderung
- AMS Steiermark
- Thema der Förderung
- Personalanstellung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.