Zuschuss

Ankauf von Belegungsbindungen für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten

Wenn Sie Mietwohnraum für Menschen mit besonderem Integrationsbedarf bereitstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 11.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Hamburg unterstützt den Ankauf von Belegungsbindungen für Mietwohnungen. Mit der Förderung sollen Wohnungen für Menschen mit besonderem Integrationsbedarf besser verfügbar werden. Es gibt einen Zuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie andere Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen. Die Förderung gilt für Wohnungen, die frei vermietet werden können und bestimmte Bedingungen erfüllen.

Es gibt zwei Programme: Programm A für einmalige Belegungsrechte mit Mietpreisbindung für höchstens 10 Jahre und Programm B für langfristige Belegungsrechte mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zuständig ist die Hamburgische Investitions- und Förderbank.

Die Wohnung muss als Wohnraum geeignet und abgeschlossen sein. Außerdem gelten Vorgaben zur Größe, zur Ausstattung und zur Miete. In einigen Hamburger Gebieten ist eine Förderung in Programm B ausgeschlossen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen, die Wohnraum für Menschen mit besonderem Integrationsbedarf anbieten möchten. Dazu gehören zum Beispiel Frauen aus Frauenhäusern, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder seelischen Behinderungen sowie Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen. Auch für Menschen aus stationären Einrichtungen oder Haft und für unterstützungsbedürftige Jungerwachsene kann die Förderung passend sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Der Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
  • Ansprechpunkt
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen.
    • Die Wohnung muss zur Vermietung als Wohnraum frei sein und darf keinen anderen Belegungsbindungen unterliegen.
    • Die Wohnung muss zur dauernden Wohnnutzung bestimmt, geeignet und in sich abgeschlossen sein.
    • Es gelten Mindestgrößen von 25 Quadratmetern in Programm A und 30 Quadratmetern in Programm B.
    • Die Wohnung muss die wesentlichen Merkmale einer Normalwohnung haben und über eine Sammelheizung verfügen.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Wohnungen in Mümmelmannsberg, Steilshoop, Neuallermöhe-West und Wilhelmsburg erhalten in Programm B keine Förderung.
  • Anbieter der Förderung
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • Thema der Förderung
    • Ankauf von Belegungsbindungen für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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