Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung dient dem Schutz von Studierenden bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Studium. Sie deckt auch Berufskrankheiten ab, wenn sie im Zusammenhang mit dem Studium stehen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Sinnvoll ist sie für Studierende aus Österreich und aus Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Sie gilt für Studierende, die während des Studiums oder auf dem Weg zur Universität einen Unfall haben können.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um eine gesetzliche Unfallversicherung als Zuschuss im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. Eine Anmeldung oder Antragstellung ist nicht nötig, und es werden keine Beiträge eingehoben.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Versicherungsdauer entspricht der vorgesehenen Meldung zur Fortsetzung des Studiums und einer angemessenen Zeitspanne zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Eine Unfallmeldung soll bei Bedarf an die Universitätsdirektion gerichtet werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Die Förderung gilt nicht allgemein für alle Personen, sondern nur für Studierende aus Österreich und aus Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Es gibt keinen Anspruch außerhalb des Studiums; der Schutz bezieht sich nur auf Unfälle und Berufskrankheiten mit Bezug zum Studium.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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