Garantie

Auftragsgarantien

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen Unterstützung brauchen sind, kann die LfA Förderbank Bayern unter bestimmten Voraussetzungen Auftragsgarantien übernehmen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland. Die LfA Förderbank Bayern übernimmt dabei unter bestimmten Voraussetzungen Auftragsgarantien. Dazu gehören zum Beispiel Garantien für Angebote, Anzahlungen, Verträge, Lieferungen und Leistungen sowie auftragsbezogene Kredite und Vorfinanzierungen. Ziel ist es, den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Die Auftragsgarantien können für Aufträge im Inland und im Ausland genutzt werden. Sie werden über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut beantragt und von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet. Die Förderung kann mit anderen Finanzhilfen des Bundes und des Landes kombiniert werden. Die Garantie kann bis zu 50 Prozent des Gegenwertes des Avals oder Kredits betragen.

Das Risiko aus den Auftragsgarantien darf insgesamt höchstens 5 Millionen Euro je Kreditnehmerin oder Kreditnehmer betragen. Gefördert werden nur Vorhaben, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem ausreichende Bonität und Erfahrung im Auslandsgeschäft.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Sie richtet sich an Unternehmen, die Aufträge finanzieren müssen und dabei Unterstützung durch eine Garantie brauchen. Auch für Firmen mit Auslandsgeschäft kann sie hilfreich sein. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen die nötigen fachlichen und finanziellen Bedingungen erfüllt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • LfA Förderbank Bayern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige der Freien Berufe
    • Sitz oder Niederlassung in Bayern
    • Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro
    • ausreichende Bonität
    • Erfahrungen im Auslandsgeschäft
    • Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens
    • Hausbank oder Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsgrundsätze der LfA Förderbank Bayern entsprechen
  • Anbieter der Förderung
    • LfA Förderbank Bayern
  • Thema der Förderung
    • Unternehmensfinanzierung
    • Außenwirtschaft

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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