Darlehen

Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit

Wenn Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler in die Energieeffizienz Ihrer Produktionsanlagen und -verfahren investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dem Bayerischen Energiekreditprogramm können Unternehmen und Freiberuflerinnen und Freiberufler in Bayern ein zinsverbilligtes Darlehen bekommen. Gefördert werden Investitionen, die den Energieverbrauch von Produktionsanlagen und Produktionsverfahren senken oder die Energieeffizienz verbessern. Dazu gehören zum Beispiel neue oder modernisierte Maschinen, Anlagen und technische Systeme. Auch Planungs- und Baubegleitungsleistungen können mitfinanziert werden, wenn sie direkt zu dem Vorhaben gehören.

Die Förderung läuft als Darlehen über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet. Es können bis zu 10 Millionen Euro Darlehen beantragt werden. In der Regel können damit bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden. Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 Euro.

Das Vorhaben muss gut vorbereitet sein und innerhalb eines Jahres nach der Förderzusage begonnen werden können. Außerdem muss es in Bayern umgesetzt werden. Je nach Programmvariante sind bestimmte Mindestwerte für die Energieeinsparung nötig. Das Vorhaben muss außerdem mit den Vorgaben der KfW vereinbar sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Sie passt besonders gut, wenn in Produktionsanlagen, Maschinen oder technischen Prozessen Energie eingespart werden soll. Auch für Vorhaben mit moderner Mess-, Regel- oder Steuerungstechnik kann sie interessant sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • LfA Förderbank Bayern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern
    • Investitionen führen je nach Variante zu mindestens 10 Prozent oder mindestens 30 Prozent Energieeinsparung
    • Vorhaben ist so weit vorbereitet, dass innerhalb eines Jahres nach der Förderzusage begonnen werden kann
    • Investitionsort liegt in Bayern
    • Vorhaben ist mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW vereinbar
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Energieeffiziente Neubauten
    • Fahrzeuge, außer selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    • Grundstückskosten
    • Betriebs-, Finanzierungs- und Unterhaltskosten
    • Vorhaben, die über das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden
    • Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern entsprechen
    • Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit mehrheitlicher direkter oder indirekter Beteiligung der öffentlichen Hand
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • Thema der Förderung
    • Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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