Darlehen

Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Gebäude

Wenn Sie als Unternehmen, als Freiberuflerin oder Freiberufler Ihre Gewerbeimmobilie in Bayern energetisch sanieren oder ein energieeffizientes Betriebsgebäude errichten und eine Förderung auf Grundlage der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Nichtwohngebäude ( BEG NWG) oder Einzelmaßnahmen ( BEG EM) erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein ergänzendes Darlehen erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen und Freiberuflerinnen und Freiberufler in Bayern, wenn sie ihre Gewerbeimmobilie energetisch sanieren oder ein energieeffizientes Betriebsgebäude errichten. Die Förderung gibt es nur ergänzend zu einer Förderung nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Bereich Nichtwohngebäude oder Einzelmaßnahmen. Gefördert wird ein zinsverbilligtes Darlehen. Es kann für Neubau, Sanierung, Gebäudehülle, Anlagentechnik, Wärmeerzeuger sowie für energetische Fachplanung und Baubegleitung genutzt werden. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zuständig ist die LfA Förderbank Bayern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Sie passt besonders, wenn ein Betriebsgebäude energetisch verbessert oder neu gebaut werden soll. Wichtig ist, dass bereits eine Förderung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude vorliegt oder zugesagt ist.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • LfA Förderbank Bayern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • Angehörige der freien Berufe
    • Sitz oder Niederlassung in Bayern
    • Investitionsort in Bayern
    • Nachweis einer Förderung nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude
    • Vorhaben muss so vorbereitet sein, dass es innerhalb eines Jahres nach der Förderzusage begonnen werden kann
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben oder Vorhabensteile mit Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
    • Vorhaben oder Vorhabensteile mit Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
    • Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • Thema der Förderung
    • Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien
    • Energetische Sanierung von Gewerbeimmobilien
    • Errichtung energieeffizienter Betriebsgebäude

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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