Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung können Unternehmen Geld bekommen, wenn geschützte Tiere fischwirtschaftliche Schäden verursachen. Es geht um Ausgleichszahlungen im Rahmen des Landesprogramms Fischerei und Aquakultur in Schleswig-Holstein. Unterstützt werden Schäden durch Kormorane und andere geschützte Wildtiere. Die Zahlung soll wirtschaftliche Verluste teilweise ausgleichen.
Die Höhe der Zahlung hängt von der bewirtschafteten Fläche ab. Sie wird als pauschaler Schadenswert pro Hektar berechnet. Unternehmen der Binnen- und Schleifischerei können bis zu 30.000 Euro pro Jahr erhalten. Unternehmen der Teichwirtschaft können bis zu 20.000 Euro pro Jahr erhalten.
Der Antrag soll vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Vorher soll die grundsätzliche Förderfähigkeit mit der Bewilligungsbehörde abgestimmt werden. Der Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden. Nach der Prüfung gibt es einen schriftlichen Bescheid.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen der Erwerbs-Binnenfischerei, der haupterwerblichen Küstenfischerei mit Fangerlaubnis für die Innere Schlei und der Erwerbs-Teichwirtschaft. Voraussetzung ist ein Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein. Sie ist besonders wichtig, wenn durch geschützte Tiere Ertragsausfälle oder Fraßschäden entstanden sind. Auch Betriebe, die solche Schäden künftig erwarten, können sich informieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Anträge können bis zum 30. Juni eines Jahres gestellt werden.
- Ansprechpunkt
- Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen der Erwerbs-Binnenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein
- Unternehmen der haupterwerblichen Küstenfischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein und einer Fangerlaubnis für die Gewässer der Inneren Schlei
- Unternehmen der Erwerbs-Teichwirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein
- Antrag vor Beginn der Maßnahme
- mögliche Ausschlusskriterien
- Kein Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein
- Keine passende Zuordnung zu den genannten Fischerei- oder Teichwirtschaftsbereichen
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
- Thema der Förderung
- Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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