Zuschuss

BAB Bremen: Qualifizierungsbonus

Der „Qualifizierungsbonus für Beschäftigte“ soll Menschen in Bremen unterstützen, die eine Weiterbildung anstreben. Ziel ist es, die individuellen Arbeitsmarktchancen zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Wirtschaft zu sichern.

Stand 07.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: www.bab-bremen.de Förderregion: Bremen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Der „Qualifizierungsbonus für Beschäftigte“ soll Menschen in Bremen unterstützen, die eine Weiterbildung anstreben. Ziel ist es, die individuellen Arbeitsmarktchancen zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Wirtschaft zu sichern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Beschäftigte, die in Bremen wohnen und an einer abschlussbezogenen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen möchten. Voraussetzung ist, dass sie einen gültigen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit besitzen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Qualifizierungsbonus beträgt 200,00 Euro für jeden begonnenen Monat der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme gestellt werden. Nach Abschluss oder Abbruch der Maßnahme muss der Teilnahmenachweis innerhalb von vier Wochen eingereicht werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Antrag wird abgelehnt, wenn die Qualifizierungsmaßnahme nicht abschlussbezogen ist oder wenn die Antragstellenden nicht in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind. Auch Teilqualifizierungen sind nicht förderfähig.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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