Zuschuss

Förderung beruflicher Weiterbildung – QualiScheck

Wenn Sie als abhängig Beschäftigte oder Beschäftigter eine individuelle berufsbezogene Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 10.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Rheinland-Pfalz

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm „QualiScheck“ in Rheinland-Pfalz unterstützt abhängig Beschäftigte bei der Finanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 60 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 1.500 Euro pro Person und Jahr. Um den Zuschuss zu erhalten, muss der Antrag mindestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden. Die Weiterbildung muss einen Bezug zum aktuellen Beruf haben und von einem akkreditierten Bildungsträger angeboten werden.

Es gibt bestimmte Ausschlusskriterien: Selbstständige, Studierende und Personen in der Erstausbildung sind nicht förderberechtigt. Auch bereits begonnene Weiterbildungen oder solche, die nicht den Anforderungen entsprechen, werden nicht gefördert. Nach Abschluss der Weiterbildung muss ein Erstattungsantrag innerhalb von zwei Monaten eingereicht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für abhängig Beschäftigte, die in Rheinland-Pfalz wohnen oder arbeiten und eine berufliche Weiterbildung planen. Besonders geeignet ist sie für Personen, die ihre Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenzen verbessern möchten oder sich beruflich umorientieren wollen. Die Zielgruppe umfasst Menschen, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und eine Weiterbildung bei einem anerkannten Bildungsträger anstreben.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: Mindestens ein Monat vor Beginn der Weiterbildung
  • Ansprechpunkt: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Abhängige Beschäftigung in Rheinland-Pfalz
    • Weiterbildung muss berufsbezogen sein
    • Bildungsträger muss akkreditiert sein
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler
    • Personen in Erstausbildung oder Erststudium
    • Bereits begonnene Weiterbildungen
  • Anbieter der Förderung: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
  • Thema der Förderung: Berufliche Weiterbildung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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