Zuschuss

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen in die Digitalisierung Ihres Betriebs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft Digital unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei Investitionen in digitale Technik. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Gefördert werden Vorhaben, die den Betrieb moderner machen und zum Beispiel die Umwelt schonen, das Tierwohl verbessern oder die Arbeit effizienter machen.

Es geht vor allem um digitale Technik im Pflanzenbau und in der Tierhaltung. Dazu zählen zum Beispiel Sensoren, digitale Steuerungstechnik, digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik sowie Systeme zur Überwachung von Nutztieren. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen gebunden und muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

Der Antrag läuft über das iBALIS-Portal. Zuständig für die Bewilligung ist die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Es gelten feste Vorgaben zu förderfähigen Ausgaben und zu Mindestanforderungen an das Vorhaben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für landwirtschaftliche Unternehmen in Bayern, die in digitale Technik investieren wollen. Auch Betriebe aus Wein- und Gartenbau können je nach Vorhaben dazugehören. Sinnvoll ist sie besonders für Betriebe, die ihre Produktion umweltfreundlicher, tiergerechter und wettbewerbsfähiger machen möchten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Landwirtschaftliches Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern
    • Betrieb erfüllt die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte
    • Betrieb erfüllt die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen
    • Vorhaben erfüllt die Mindestanforderungen der Landesanstalt für Landwirtschaft
    • Antrag für Produkte aus der veröffentlichten Produktliste
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Ersatzbeschaffungen
    • gebrauchte Einrichtungen
    • bereits früher geförderte Gegenstände
    • Gegenstände, die überwiegend anderen Zwecken dienen
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  • Thema der Förderung
    • Digitalisierung in der Landwirtschaft

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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