Zuschuss

Berufsausbildungsförderung

Wenn Sie in Ihrem Betrieb in Berlin Ausbildungsplätze anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 02.07.2026 Nächste Abgabefrist 01.12.2026   Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Berlin

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll dazu beitragen, mehr Ausbildungsplätze in Berlin zu schaffen und deren Qualität zu verbessern. Sie unterstützt ausbildende Betriebe, die verschiedene Ausbildungsformen anbieten, darunter Verbundausbildung und überbetriebliche Ausbildung. Ziel ist es, die berufliche Erstausbildung von benachteiligten Gruppen und Frauen in männerdominierten Berufen zu fördern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für ausbildende Betriebe in Berlin, die Ausbildungsplätze anbieten möchten. Besonders angesprochen sind Unternehmen, die Auszubildende aus benachteiligten Gruppen, Frauen in männerdominierten Berufen, Alleinerziehende oder geflüchtete Personen ausbilden. Auch Betriebe, die Auszubildende aus insolventen Unternehmen übernehmen, können von der Förderung profitieren.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Ausbildungsart und Zielgruppe. Beispielsweise beträgt der Zuschuss für die Ausbildung im Verbund bis zu 6.500 Euro für eine dreijährige Ausbildung. Für spezielle Zielgruppen, wie geflüchtete Personen oder Frauen in frauenatypischen Berufen, gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Anträge müssen spätestens sechs Monate nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses oder der Verbundausbildung gestellt werden. Für überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk müssen Anträge bis zum 1. Dezember für das folgende Kalenderjahr eingereicht werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Von der Förderung ausgeschlossen sind Arbeitgeber der öffentlichen Hand sowie Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist oder die überwiegend öffentlich finanziert werden. Zudem sind Ausbildungen auf Gegenseitigkeit oder Ringtausch unter mehreren Beteiligten nicht förderfähig. Bei geflüchteten Personen müssen bestimmte Aufenthaltstitel vorliegen, die nicht älter als fünf Jahre sein dürfen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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