Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen; Beantragung einer Unterstützung

Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes, wenn ein Elternteil, der für die Betreuung des Kindes überwiegend verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt, das Wohl des Kindes nicht anderweitig, insbesondere durch Übernahme der Betreuung durch den anderen Elternteil, gewährleistet werden kann, der familiäre Lebensraum für das Kind erhalten bleiben soll und Angebote der Förderung des Kindes in

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Eltern haben Anspruch auf Unterstützung, wenn der Hauptbetreuer des Kindes aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt. Diese Unterstützung soll sicherstellen, dass das Wohl des Kindes gewährleistet bleibt und der familiäre Lebensraum erhalten bleibt. Wenn die Betreuung durch den anderen Elternteil oder durch Angebote in Tageseinrichtungen nicht ausreicht, können Eltern Hilfe beantragen. Die Unterstützung wird individuell angepasst, je nach Bedarf des Kindes und der Familie.

Das Ziel dieser Förderung ist es, zu verhindern, dass das Kind außerhalb der Familie untergebracht werden muss, wenn keine erzieherischen Gründe dafür vorliegen. Die Unterstützung wird von den örtlich zuständigen Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Gemeinden bereitgestellt. Eltern können sich an das Jugendamt wenden, um die Art und den Umfang der Unterstützung zu klären.

Die Förderung ist besonders wichtig, um die Stabilität und das Wohlbefinden des Kindes in schwierigen Situationen zu sichern. Sie hilft, den familiären Zusammenhalt zu stärken und die Betreuung in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eltern, die aufgrund von gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen nicht in der Lage sind, ihr Kind zu betreuen. Sie richtet sich an Familien, die Unterstützung benötigen, um das Wohl ihres Kindes zu gewährleisten und den familiären Lebensraum zu erhalten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: keine Angabe
  • Ansprechpunkt: Kreisfreie Städte
  • mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Ausfall des Hauptbetreuers aus gesundheitlichen oder zwingenden Gründen
    • Unzureichende Betreuung durch den anderen Elternteil oder Tageseinrichtungen
  • mögliche Ausschlusskriterien: keine Angabe
  • Anbieter der Förderung: Kreisfreie Städte
  • Thema der Förderung: Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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