Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung „Betriebshilfe Oberösterreich“ unterstützt Betriebe in Oberösterreich, wenn die Inhaberin oder der Inhaber wegen Arbeitsunfähigkeit ausfällt. Dann kann eine Betriebshelferin oder ein Betriebshelfer eingesetzt werden. Die Hilfe wird als Zuschuss gewährt. Sie kann kostenlos oder vergünstigt sein. Die Unterstützung gilt unbefristet. Sie ist für höchstens 90 Arbeitstage möglich.
Ziel ist es, den Betrieb während der Ausfallzeit weiterzuführen. Die Förderung bezieht sich auf die Überlassung einer Arbeitskraft. Es geht also um praktische Hilfe im Betrieb. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Mitglieder der WKO in Oberösterreich, die bei der SVA pflichtversichert sind. Sie ist besonders hilfreich, wenn eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 15 Tagen vorliegt. Dann kann der Betrieb trotz Ausfall weiterlaufen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- unbefristet
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Mitglied der WKO
- bei der SVA pflichtversichert
- Arbeitsunfähigkeit von mindestens 15 Tagen
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine Angabe
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Personalanstellung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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