Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung ist ein Zuschuss zu den Lohn- und Lohnnebenkosten, wenn Unternehmen in Wien neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 50 Jahren einstellen. Die Förderung soll helfen, ältere Arbeitssuchende nachhaltig zu beschäftigen. Sie gilt bis auf Widerruf. Die Förderung kann für bis zu 8 Monate laufen.
Gefördert werden die Kosten für die Anstellung in einem bestimmten Zeitraum. In den ersten 4 Monaten können 100 Prozent der Lohn- und Lohnnebenkosten übernommen werden. Für weitere 4 Monate sind es 66,67 Prozent. Es gibt eine Höchstgrenze pro Monat.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Unternehmen in Wien sinnvoll, die Personen ab 50 Jahren einstellen möchten. Besonders passend ist sie, wenn die Bewerberinnen und Bewerber lange arbeitslos waren oder Wiener Mindestsicherung bekommen. Auch für Betriebe, die ältere Arbeitskräfte dauerhaft beschäftigen wollen, kann sie hilfreich sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Bis auf Widerruf
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- AMS Arbeitsmarktservice Wien
- Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab dem 50. Lebensjahr
- Meldung von mehr als 1 Jahr Nettoarbeitslosigkeit beim AMS Wien
- Oder länger als 3 Monate arbeitslos gemeldet und Bezug der Wiener Mindestsicherung
- Weiterbeschäftigung über den Förderzeitraum hinaus möglich
- In den letzten 2 Jahren im gleichen Unternehmen keine Förderung für die Person bezogen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine Angaben in den vorliegenden Informationen
- Anbieter der Förderung
- AMS Arbeitsmarktservice Wien
- Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
- Thema der Förderung
- Personalanstellung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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