Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Bewässerungsvorhaben in Gartenbau und Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Es geht um überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen, zum Beispiel um den Neubau oder die Erweiterung von Anlagen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser. Auch Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie kann auch Kosten für Planung, Beratung und Genehmigungen umfassen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Maximal sind 2,1 Millionen Euro möglich. Die Bagatellgrenze liegt bei 20.000 Euro. Gefördert wird nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehört unter anderem, dass die Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll ist.
Nicht gefördert werden zum Beispiel Verwaltungsgebäude, Kraftfahrzeuge und Geräte. Auch die Unterhaltung von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen gehört nicht dazu. Ebenso sind einzelbetriebliche Maßnahmen und Investitionen ausgeschlossen. Die Förderung richtet sich an Vorhaben mit überbetrieblichem Charakter.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Wasser- und Bodenverbände. Sie passt für Träger, die gemeinsame Bewässerungsanlagen für Gartenbau und Landwirtschaft planen oder ausbauen wollen. Wichtig ist, dass die Vorhaben in Regionen mit negativer klimatischer Wasserbilanz liegen. Außerdem müssen die Antragstellenden an der fachlichen Bewertung mitwirken.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden, Gemeindeverbände und Wasser- und Bodenverbände
- Es liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für technische Einrichtungen vor
- Die Maßnahme liegt in einer Region mit negativer klimatischer Wasserbilanz im langjährigen Mittel von April bis September
- Mitwirkung an der fachlichen Bewertung der geförderten Maßnahmen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Bau von Verwaltungsgebäuden
- Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten
- Unterhaltung von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen
- Gewässerkundliche Daueraufgaben
- Institutionelle Förderungen
- Grunderwerb, soweit er 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben übersteigt
- Einzelbetriebliche Maßnahmen und Investitionen
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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