Zuschuss

Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege)

Wenn Ihre Gemeinde, Ihre Teilnehmergemeinschaft nach dem Flurbereinigungsgesetz oder Ihr Wasser- und Bodenverband den Bau oder Ausbau von Wegen in Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 18.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Bau und Ausbau von Wegen in ländlichen Orten in Nordrhein-Westfalen. Es geht um eine nachhaltige Modernisierung der ländlichen Infrastruktur. Gefördert werden vor allem Wirtschaftswege, also Wege für die Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Auch wichtige bauliche Teile wie Durchlässe oder Brücken können dazugehören. Außerdem können bestimmte Maßnahmen zum Naturschutz mitgefördert werden.

Die Förderung gibt es als Zuschuss. Der Zuschuss beträgt in der Regel 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Vorhaben nach einer regionalen LEADER-Entwicklungsstrategie sind es 70 Prozent. Die Förderung ist auf höchstens 500.000 Euro begrenzt. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie Wasser- und Bodenverbände. Sie passt für Vorhaben in Orten oder Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Wichtig ist auch, dass das Vorhaben in der vorgesehenen Gebietskulisse im ländlichen Raum von Nordrhein-Westfalen liegt. Sinnvoll ist die Förderung vor allem dann, wenn Wege für land- und forstwirtschaftliche Nutzung oder für ähnliche Verbindungen modernisiert werden sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben in Orten oder Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
    • Maßnahme innerhalb der im Programm „Ländlicher Raum 2014–2020“ definierten Gebietskulisse „Ländlicher Raum“
    • Ausbau oder Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Wirtschaftswege
    • Neubau befestigter Verbindungs- oder Wirtschaftswege nur als Lückenschluss
    • erforderliche bauliche Anlagen wie Durchlässe oder Brücken
    • erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
    • Landankauf
    • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
    • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
    • laufender Betrieb
    • Unterhaltung
    • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem Baugesetzbuch
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur
    • Bau und Ausbau von Wirtschaftswegen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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