Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Gefördert werden Vorhaben an Gewässern dritter Ordnung in Bayern. Die Förderung ist ein Zuschuss. Es geht vor allem um Maßnahmen zum Hochwasserschutz, um die naturnahe Entwicklung von Gewässern und Auen sowie um Gewässerunterhaltung. Auch konzeptionelle Vorarbeiten können gefördert werden, zum Beispiel Konzepte für Hochwasserschutz, Gewässerentwicklung, Bewässerung oder Sturzfluten. Welche Details genau gelten, steht in den jeweils aktuellen Richtlinien für wasserwirtschaftliche Vorhaben. Für die Beantragung ist eine Beratung durch das zuständige Wasserwirtschaftsamt vorgesehen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie Landschaftspflegeverbände. Sie passt besonders für Stellen, die an Gewässern dritter Ordnung planen, bauen, unterhalten oder Konzepte erstellen. Auch Vorhaben mit Bezug zu Hochwasserschutz und Gewässerökologie können dazugehören.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Die aktuellen Richtlinien gelten bis zum 31. Dezember 2028.
- Ansprechpunkt
- Wasserwirtschaftsämter
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Kommunen und kommunale Zweckverbände
- Wasser- und Bodenverbände
- Landschaftspflegeverbände
- Vorhaben zum Hochwasserschutz bebauter Gebiete
- Vorarbeiten wie Hochwasserschutzkonzepte oder Überschwemmungsgebietsermittlung
- Vorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und Auen
- Vorarbeiten wie Gewässerentwicklungskonzepte
- Gewässerunterhaltungsvorhaben
- Erstellung von Bewässerungskonzepten
- Erstellung von Sturzflutenkonzepten
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine gesicherten Angaben im Text.
- Anbieter der Förderung
- Wasserwirtschaftsämter
- Thema der Förderung
- Gewässer dritter Ordnung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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