Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Vorhaben zur Verbesserung und Sicherung der Trinkwasserversorgung in Thüringen. Es geht um den Bau oder die Sanierung von Anlagen für Trinkwasser. Dazu gehören zum Beispiel Brunnen, Aufbereitungsanlagen, Leitungen, Hochbehälter und andere Anlagen der Wasserversorgung. Auch der Anschluss lokaler Wasserversorgungsanlagen an die Fernwasserversorgung kann gefördert werden.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Für private Anlagen und für öffentliche Anlagen gelten unterschiedliche Förderhöhen. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Je nach Antragsteller gelten dafür unterschiedliche Fristen.
Die Förderung ist an bestimmte technische und rechtliche Bedingungen gebunden. Es müssen unter anderem bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden. Außerdem gibt es Vorgaben dazu, wann eine Förderung für private oder öffentliche Anlagen möglich ist.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für private Bauherren, Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte sowie deren Zusammenschlüsse. Sie ist auch für Träger der Wasserversorgung wie Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände interessant. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben in Orten mit bis zu 10.000 Einwohnern. Sie passt für Menschen und Organisationen, die die Trinkwasserversorgung verbessern oder neu sichern wollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Private Bauherren und deren Zusammenschlüsse: spätestens bis 30.09. des jeweiligen Jahres
- Träger der Wasserversorgung: spätestens bis 31.12. des Vorjahres
- Ansprechpunkt
- Thüringer Aufbaubank
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Verbesserung der Trinkwasserversorgung oder Sicherung der Trinkwassermenge
- Einhaltung technischer Qualitätsstandards
- Bei privaten Anlagen: Versorgung ist unzureichend gesichert oder Grenzwerte werden mehrfach oder dauerhaft überschritten
- Bei öffentlichen Anlagen: Willenserklärung des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung
- Förderung nur für Orte bis zu 10.000 Einwohnern
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine Versorgungspflicht des kommunalen Aufgabenträgers und keine dauerhafte Anschlussabsicht bei privaten Vorhaben
- Keine Förderung, wenn in den letzten 5 Jahren Gewinne oder Überschüsse an allgemeine Haushalte abgeführt wurden, sofern sie nicht vollständig wieder eingelegt wurden
- Anbieter der Förderung
- Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
- Thema der Förderung
- Trinkwasserinfrastruktur im ländlichen Raum
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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