Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt neue, umweltfreundliche Biogasaufbereitungsanlagen sowie Biogas- und Biomethanleitungen. Gefördert werden auch die Umrüstung bestehender Biogasanlagen zu solchen Anlagen. Ziel ist es, Biogas vor Ort besser zu nutzen und Biomethan für Strom, Wärme und Kraftstoff einzusetzen. Dadurch sollen auch Treibhausgase eingespart werden.
Es gibt Zuschüsse für Investitionen in Anlagen, Umbauten und bestimmte Leitungen. Bei Biogasaufbereitungsanlagen liegt die Förderung je nach Vorhaben bei 30 bis 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Für Leitungen gibt es feste Beträge pro Meter und pro Gasübergabestation. Das Vorhaben darf erst nach der Bewilligung beginnen.
Für die Förderung gelten klare technische und fachliche Vorgaben. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Auslastung, an Emissionen und an die eingesetzten Biomassen. Außerdem dürfen für das erzeugte Biomethan und den daraus gewonnenen Strom keine Vergütungen nach EEG oder KWKG genutzt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Personen und Organisationen, die in Bayern in neue Biogasaufbereitungsanlagen oder Biogas- und Biomethanleitungen investieren wollen. Dazu gehören private und öffentliche Rechtsträger sowie kirchliche Einrichtungen und Personengesellschaften. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit klaren Gaslieferverträgen und einem nachhaltigen Einsatz von Biomasse. Sie richtet sich an Projekte, die technisch und wirtschaftlich gut vorbereitet sind.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Frist genannt.
- Ansprechpunkt
- Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Das Vorhaben muss in Bayern umgesetzt werden.
- Es darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.
- Es müssen Gaslieferverträge oder -vorverträge für mindestens drei Jahre und für 100 Prozent des prognostizierten Energieverkaufs vorliegen.
- Die Anlage muss mindestens 6 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
- Für Biogasaufbereitungsanlagen gelten technische Vorgaben zu Auslastung, Methanemissionen und Stromverbrauch.
- Es müssen nachhaltige Biomassen eingesetzt werden.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Vorhaben, die schon vor der Bewilligung begonnen wurden.
- Biogasleitungen, die in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen einspeisen, wenn die Stromeinspeisung über eine Ausschreibung der Bundesnetzagentur vergütet wird.
- Vorhaben, bei denen für das Biomethan oder den daraus gewonnenen Strom Vergütungen nach EEG oder KWKG genutzt werden.
- Nicht zulässige Einsatzstoffe, zum Beispiel Ganzpflanzensilagen aus Mais, Getreide oder Gras.
- Anbieter der Förderung
- Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe
- Thema der Förderung
- Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas- bzw. Biomethanleitungen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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