Darlehen

SAB Sachsenkredit Energie und Speicher

Wenn Sie Investitionen planen, die die Nutzung von Photovoltaik- und Geothermieanlagen im Freistaat Sachsen erhöhen und mit denen der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Strom, Wärme und Kälte in Gebäuden in Sachsen gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Stand 10.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Sachsen

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Investitionen im Freistaat Sachsen, mit denen mehr erneuerbare Energien genutzt werden. Es geht vor allem um Anlagen und Speicher für Strom, Wärme und Kälte in Gebäuden. Gefördert werden zum Beispiel Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Geothermie-Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher. Die Förderung wird als Darlehen mit Tilgungszuschuss vergeben. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Die Förderung soll helfen, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und fossile Energieträger zu ersetzen. Dafür müssen bestimmte technische und rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Das Vorhaben muss in Sachsen umgesetzt werden. Außerdem ist für die Förderung ein Investitionsdarlehen der SAB nötig.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter, Mieterinnen und Mieter sowie für Freiberuflerinnen und Freiberufler. Auch öffentliche und private Organisationen sowie deren Zusammenschlüsse können sie nutzen. Sie passt besonders für Personen und Einrichtungen, die in Sachsen in erneuerbare Energieanlagen oder Speicher investieren möchten. Bei gemieteten oder gepachteten Flächen ist eine schriftliche Erlaubnis der Eigentümerin oder des Eigentümers nötig.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben muss im Freistaat Sachsen durchgeführt werden
    • Investitionsdarlehen der SAB in Höhe der förderfähigen Ausgaben ist nötig
    • technische Vorgaben müssen eingehalten werden
    • bei Pacht, Miete oder ähnlicher Nutzung ist eine schriftliche Erlaubnis der Eigentümerin oder des Eigentümers nötig
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben außerhalb Sachsens
    • Antrag nach Beginn des Vorhabens
    • fehlendes Investitionsdarlehen der SAB
    • fehlende Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers bei gemieteten oder gepachteten Flächen
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
  • Thema der Förderung
    • Photovoltaik
    • Geothermie
    • Stromspeicher
    • Wärme- und Kältespeicher
    • erneuerbare Energien

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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