Bürgschaft

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen – ExpressBürgschaft

Wenn Sie unternehmerische Vorhaben finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen sehr schnell eine Bürgschaft erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die ExpressBürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen hilft bei der Finanzierung von unternehmerischen Vorhaben. Sie unterstützt schnell mit einer Bürgschaft, damit Kredite besser abgesichert werden können. Die Bürgschaft wird als Ausfallbürgschaft übernommen. Das heißt: Wenn ein Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, springt die Bürgschaft bis zu einem bestimmten Anteil ein.

Gefördert werden vor allem Investitionen, zum Beispiel für Geschäfts- und Betriebserweiterungen oder für Betriebsverlagerungen. Auch Betriebsmittel und Avalrahmenfinanzierungen können unterstützt werden. Die Bürgschaft kann bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags abdecken, höchstens 250.000 Euro. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 10 Jahre, bei Immobilienfinanzierungen bis zu 23 Jahre.

Der Antrag läuft über eine Hausbank und wird online bei der Bürgschaftsbank gestellt. Die Entscheidung fällt normalerweise sehr schnell, meist innerhalb von 5 Arbeitstagen. Die Förderung richtet sich an Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen, für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie für Angehörige der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen. Sie passt besonders gut, wenn eine schnelle Absicherung für einen Kredit gebraucht wird. Wichtig ist, dass das Unternehmen seit mindestens 3 Jahren besteht oder tätig ist. Außerdem dürfen keine negativen Merkmale wie Pfändungen, Leistungsstörungen oder Überziehungen vorliegen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleine und mittlere Unternehmen
    • Existenzgründerinnen und Existenzgründer
    • Angehörige der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen
    • Seit mindestens 3 Jahren bestehend oder tätig
    • Operativ positives Ergebnis im Jahresabschluss
    • Kapitaldienstfähigkeit nach Bewältigung der Krise muss sichergestellt sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Pfändungen
    • Leistungsstörungen
    • Überziehungen
    • Sonstige Negativmerkmale
    • Sanierungsvorhaben
  • Anbieter der Förderung
    • Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
  • Thema der Förderung
    • Unternehmensfinanzierung
    • Existenzgründung und -festigung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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