Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Mecklenburg-Vorpommern kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen. Damit können Kredite oder Avale abgesichert werden. Die Bürgschaft hilft bei Investitionen, bei Betriebsmitteln oder bei einer Nachfolgeregelung. Sie gilt als Ausfallbürgschaft und deckt nur den Teil ab, der nicht anders besichert werden kann.
Die Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages. Sie läuft so lange wie der Kredit. Der Antrag soll rechtzeitig vor Beginn der Finanzierung gestellt werden. Zuständig ist die PricewaterhouseCoopers GmbH.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern sinnvoll. Sie passt vor allem dann, wenn für einen Kredit keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind. Auch bei Investitionen, Betriebsmitteln oder einer Nachfolgeregelung kann sie helfen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn
- Ansprechpunkt
- PricewaterhouseCoopers GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
- Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln oder einer Nachfolgeregelung
- andere Sicherheiten stehen nicht im notwendigen Maß zur Verfügung
- das Risiko steht in einem angemessenen Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen
- die Rückzahlung des Kredits ist bei normalem wirtschaftlichem Verlauf zu erwarten
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union
- Unternehmen, die einer Rückforderung von Beihilfen der Europäischen Union nicht nachgekommen sind
- Anbieter der Förderung
- Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Thema der Förderung
- Unternehmensfinanzierung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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