Bürgschaft

Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)

Wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung hilft, wenn für einen Kredit nicht genug eigene Sicherheiten vorhanden sind. Dann kann eine Bürgschaft für ein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben übernommen werden. Die Bürgschaft dient dazu, Kredite, Avalrahmen und Leasingfinanzierungen abzusichern. Sie kann für Investitionen, Unternehmensnachfolgen, Betriebsmittel und in Einzelfällen auch für Konsolidierungsmaßnahmen genutzt werden. Auch bestimmte Medienvorhaben können unterstützt werden. Die Förderung wird als Ausfallbürgschaft gewährt. Die Bürgschaft deckt höchstens 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme ab. Der Antrag läuft über die Hausbank oder ein anderes Institut und wird von dort weitergeleitet.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, für freie Berufe und für bestimmte sonstige Einrichtungen der Wirtschaft. Auch Personen, die sich mit dem Kredit in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen, können dazugehören. Das Vorhaben muss in Sachsen liegen oder im besonderen Interesse des Freistaates Sachsen sein. Geeignet ist die Förderung vor allem dann, wenn ein tragfähiges Konzept vorliegt, aber nicht genug werthaltige Sicherheiten für einen normalen Kredit vorhanden sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
    • tragfähiges Unternehmenskonzept
    • vertrauenswürdige Antragstellende
    • Rückzahlung des Kredits muss bei normalem wirtschaftlichem Ablauf zu erwarten sein
    • keine ausreichenden werthaltigen Sicherheiten für einen unverbürgten Kredit
    • alle zumutbaren Sicherheiten müssen angeboten werden
    • bei beteiligten Gesellschafterinnen und Gesellschaftern kann eine Mithaftung nötig sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen
    • Eigenbetriebe von Gebietskörperschaften
    • ausgegliederte Eigenbetriebe von Gebietskörperschaften
    • Unternehmen im Eigentum von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
    • Vorhaben des Wohnungs- und Städtebaus
    • Vorhaben der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion
    • Rettungsbeihilfen
    • Sanierungskredite
    • nachträgliche Verbürgung bestehender Risiken des Kreditgebers
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
  • Thema der Förderung
    • Unternehmensfinanzierung
    • Bürgschaften für Kredite, Avalrahmen und Leasingfinanzierungen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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