Darlehen

Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Mikrodarlehen

Wenn Sie in Sachsen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung können Sie in Sachsen ein Darlehen für die Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens bekommen. Das Geld ist für Investitionen und Betriebsmittel gedacht. Es handelt sich um ein Darlehen, nicht um einen Zuschuss. Die Förderung kann auch für eine erneute Gründung oder eine erneute selbstständige Tätigkeit genutzt werden. Außerdem ist sie für die Übernahme eines Betriebes oder den Erwerb einer tätigen Beteiligung möglich. Die Antragstellung läuft über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank.

Das Darlehen liegt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. Bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können damit finanziert werden. Das Vorhaben muss auf Dauer angelegt sein und als Haupterwerb dienen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Außerdem müssen die nötigen fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse vorhanden sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, die in Sachsen ein Unternehmen gründen, übernehmen oder festigen wollen. Sie passt auch für Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie für kleine und mittlere Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Beginn der Geschäftstätigkeit. Wichtig ist, dass der Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen liegt. Auch für Vorhaben mit Unternehmensnachfolge oder einer tätigen Beteiligung kann die Förderung passen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe im Text
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Gründung, Übernahme oder Festigung eines Unternehmens
    • Tätigkeit auf Dauer und als Haupterwerb
    • Erforderliche fachliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse
    • Gesicherte Gesamtfinanzierung
    • Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Nachfinanzierungen und Umschuldungen
    • Handelsvertreterinnen und Handelsvertreter
    • Vertriebsbeauftragte
    • Autohäuser sowie Auto- und Autoteilehandel
    • Tankstellen
    • Fahrzeuge im Straßengüterverkehr
    • Beratungen zur Unternehmensgründung
    • Durch die De-minimis-Verordnung ausgeschlossene Branchen
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
  • Thema der Förderung
    • Existenzgründung und -festigung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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