Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der deutsch-französische Projektentwicklungsfonds fördert die Entwicklung neuer Kinofilm-Koproduktionen zwischen Deutschland und Frankreich. Jährlich stehen dafür 200.000 Euro zur Verfügung, die von der FFA und dem französischen CNC je zur Hälfte getragen werden. Pro Projekt sind bis zu 50.000 Euro möglich, aber höchstens 70 Prozent der Entwicklungskosten. Die Förderung ist für die Entwicklung gedacht und wird als Zuschuss gewährt, unter bestimmten Bedingungen auch bedingt rückzahlbar. Anträge müssen zeitgleich in Deutschland und Frankreich gestellt werden.
Gefördert werden vor allem Ausgaben rund um die Projektentwicklung. Dazu gehören zum Beispiel Rechteerwerb, Autorenhonorare für die Überarbeitung des Drehbuchs, Reisekosten, Rechtsberatung, Übersetzungen sowie Konzepte, Teaser oder Moodfilm. Auch bei Trickfilmen können zusätzliche Entwicklungskosten berücksichtigt werden. Die Kosten müssen nachvollziehbar und getrennt nach deutschen und französischen Anteilen dargestellt werden. Mit der Maßnahme darf erst nach der Entscheidung begonnen werden, in Ausnahmefällen kann ein vorzeitiger Beginn beantragt werden.
Für die Antragstellung braucht es unter anderem ein Deal Memo zum gemeinsamen Co-Development. Drehbuchfassungen werden nicht akzeptiert, stattdessen soll ein Treatment eingereicht werden. Die Förderung wird nach Prüfung in zwei Raten ausgezahlt. Nach der Entwicklung kann für das Projekt unter Umständen auch eine Produktionsförderung beantragt werden. Wenn aus der Entwicklung keine passende Koproduktion entsteht, kann eine Rückzahlung nötig sein.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Produzentinnen und Produzenten aus Deutschland und Frankreich, die gemeinsam einen neuen Kinofilm entwickeln wollen. Besonders passend ist sie für junge oder wenig erfahrene Filmschaffende. Wichtig ist, dass mindestens für eine beteiligte Person der erste oder zweite Kinofilm geplant ist. Auch erfahrenere Partner können beteiligt sein, wenn das Projekt insgesamt zu dieser Zielgruppe passt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 15.09.2026
- Ansprechpunkt
- FFA - Filmförderungsanstalt
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Gemeinsame Entwicklung einer deutsch-französischen Kinofilm-Koproduktion
- Antragsberechtigt sind in Deutschland und Frankreich ansässige Produzentinnen und Produzenten
- Professionelle Filmausbildung oder Erfahrung im Filmbereich
- Für mindestens eine antragstellende Person muss das Projekt der erste oder zweite Kinofilm sein
- Zeitgleiche Antragstellung bei der FFA und beim CNC
- mögliche Ausschlusskriterien
- Bereits begonnene Entwicklung vor dem Einreichdatum, wenn sie nicht klar von der beantragten Maßnahme getrennt ist
- Drehbuchfassungen statt Treatment
- Projekte, die keine deutsch-französische Koproduktion im Sinne des Abkommens werden
- Anbieter der Förderung
- FFA - Filmförderungsanstalt
- Centre national du cinéma et de l’image animée
- Thema der Förderung
- Filmförderung
- Entwicklungsförderung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.