Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt die Entwicklung von Filmstoffen und Drehbüchern. Es gibt eine Treatmentförderung für die Entwicklung einer Idee zu einem Treatment oder einer ähnlichen Darstellung. Außerdem gibt es eine Drehbuchförderung in zwei Phasen, von der ersten Fassung bis zu einer produktionsreifen Fassung. Die Förderung ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Sie soll Autorinnen und Autoren während der Entwicklungszeit finanziell unterstützen.
Für Treatments können zusätzlich Beratungsleistungen gefördert werden. Für Drehbücher sind ebenfalls zusätzliche Beratungsleistungen möglich. Die Förderung kann je nach Vorhaben unterschiedliche Höhen haben. Für aufwendige Animationsprojekte sind höhere Beträge möglich. Anträge müssen über das FFA-Serviceportal gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Autorinnen und Autoren, die einen Filmstoff entwickeln möchten. Sie passt besonders für Projekte im Bereich Spiel-, Kinder- oder Dokumentarfilm. Für die Drehbuchförderung geht es vor allem um Spiel- und Kinderfilme. Wer bereits passende Vorerfahrungen oder Referenzen hat, kann einen Antrag stellen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Letzte Einreichungsfrist: 14.09.2026
- Ansprechpunkt
- FFA - Filmförderungsanstalt
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antrag nur durch Autorinnen und Autoren als natürliche Person
- Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland oder Niederlassung in Deutschland bei Sitz im EU- oder EWR-Ausland
- bestimmte Referenzen oder Vorarbeiten müssen vorliegen
- bei Drehbuchförderung: ernsthafte Verfilmungsabsicht durch eine Herstellerin oder einen Hersteller und Eigenanteil von 10.000 Euro in Phase 2
- das Vorhaben darf in der jeweiligen Entwicklungsstufe nicht bereits von anderer Stelle gefördert sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Herstellerinnen und Hersteller können nicht selbst beantragen
- Antrag über eine eigene Produktionsfirma ist nicht möglich
- unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt
- Arbeiten dürfen grundsätzlich nicht vor Antragstellung und Bestandskraft des Zuwendungsbescheides beginnen
- Treatment- oder Drehbuchförderung wird nicht gewährt, wenn das Vorhaben in der entsprechenden Entwicklungsstufe bereits von anderer Stelle gefördert wird
- Anbieter der Förderung
- FFA - Filmförderungsanstalt
- Thema der Förderung
- Filmförderung
- Entwicklungsförderung
- Treatmentförderung
- Drehbuchförderung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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