Zuschuss

Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)

Wenn Sie Maßnahmen zur Dorferneuerung im ländlichen Raum Bayerns planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Maßnahmen zur Dorferneuerung im ländlichen Raum in Bayern. Ziel ist es, die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Land zu verbessern. Gefördert werden zum Beispiel Vorbereitungen, Planungen und Beratungen. Auch gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen sowie private Vorhaben können unterstützt werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Ein Antrag soll vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Nicht alle Vorhaben werden gefördert. Es gibt Mindestgrenzen für den Förderbedarf. Die Förderung ist außerdem an bestimmte Bedingungen gebunden. Dazu gehören Vorgaben zur Größe des Gemeindeteils und zum Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften, private Personen und Unternehmen in ländlichen Gemeinden oder Gemeindeteilen in Bayern. Sie passt besonders gut, wenn ein Ort modernisiert und langfristig gestärkt werden soll. Auch Kleinstunternehmen der Grundversorgung können unter bestimmten Bedingungen profitieren. Wichtig ist, dass das Vorhaben in den Rahmen der Dorferneuerung passt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • zuständiges Amt für Ländliche Entwicklung
    • Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Maßnahmen zur Dorferneuerung im ländlichen Raum Bayerns
    • ländlich strukturierte Gemeinden oder Gemeindeteile
    • ein beteiligter Gemeindeteil soll normalerweise nicht mehr als 2.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben
    • Vorhaben können Vorbereitungen, Planungen, Beratungen, gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen, Anlagen sowie private Vorhaben umfassen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Dorferneuerungen mit einem Gesamtzuwendungsbedarf von weniger als 25.000 Euro
    • Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 1.000 Euro
    • Maßnahmen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung mit einer Investitionssumme von unter 10.000 Euro
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  • Thema der Förderung
    • Dorferneuerung im ländlichen Raum in Bayern

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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