Zuschuss

EAG Investitionszuschuss 2026 für Photovoltaik und Stromspeicher

Gilt für Neuanschaffungen und Erweiterungen von Anlagen

Stand 22.06.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Österreichweit

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der EAG Investitionszuschuss 2026 unterstützt die Neuerrichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen in Österreich. Auch Stromspeicher können gefördert werden, aber nur zusammen mit einer neuen oder erweiterten Photovoltaikanlage. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss vergeben. Für Projekte mit europäischen Komponenten kann es einen zusätzlichen Bonus geben. Die Förderung ist bis 31.12.2026 vorgesehen.

Es gibt mehrere Förderaufrufe im Jahr 2026. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe der Anlage ab. Für kleinere Anlagen gilt das Prinzip: Wer zuerst anträgt, bekommt zuerst Mittel. Für größere Anlagen gibt es ein Bieterverfahren. Stromspeicher werden nach Kilowattstunden gefördert.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen oder Unternehmen, die Photovoltaikanlagen errichten oder erweitern. Sie passt auch für Projekte, bei denen gleichzeitig ein Stromspeicher eingebaut werden soll. Besonders interessant ist sie für Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden. Auch größere PV-Projekte können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Antragstellung ab 23. April 2026
    • Förderaufrufe:
      • 23.04.2026 bis 11.05.2026
      • 16.06.2026 bis 30.06.2026
      • 08.10.2026 bis 22.10.2026
  • Ansprechpunkt
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Neuerrichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage
    • Stromspeicher nur in Kombination mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage
    • Projekt darf zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht in Betrieb sein
    • Beginn der Arbeiten darf nicht vor dem 21. April 2022 liegen
    • Für europäische Komponenten kann ein „Made in Europe“-Bonus gewährt werden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Bereits in Betrieb genommene Vorhaben sind nicht förderfähig
    • Stromspeicher ohne PV-Anlage sind nicht förderfähig
    • Stromspeichererweiterungen allein sind nicht förderfähig
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Betriebsanlagen
    • Erneuerbare Energie

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.