Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
In Bayern gibt es über 100 Ehe- und Familienberatungsstellen, die staatlich gefördert werden. Diese Stellen bieten eine qualifizierte Beratung in verschiedenen Bereichen an, wie Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatung. Auch Themen wie Sexualberatung, Familienplanung sowie Unterstützung bei Trennung und Scheidung werden behandelt. Die Beratung ist für alle Menschen zugänglich und wird sowohl in Einzel- als auch in Gruppenformaten angeboten. Die Beratungsstellen sind konfessionsübergreifend und bieten auch Hilfe für Alleinerziehende und bei Gewalt in der Familie an. Die Beratung ist grundsätzlich kostenfrei, jedoch kann eine sozial verträgliche Kostenbeteiligung erhoben werden. Zudem gibt es spezielle Angebote für gehörlose und schwerhörige Menschen, die ebenfalls Unterstützung in ihren Lebenssituationen erhalten können.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Paare, Familien und Einzelpersonen, die Unterstützung in Fragen der Ehe, Partnerschaft oder Familie benötigen. Besonders auch für Alleinerziehende und Menschen, die von Gewalt betroffen sind, bietet die Förderung wertvolle Hilfe. Zudem richtet sich das Angebot an gehörlose und schwerhörige Menschen, die spezifische Beratung benötigen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist: Keine Angabe
- Ansprechpunkt: Ehe- und Familienberatungsstellen
- mögliche Kriterien für eine Förderung: Beratung in Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensfragen
- mögliche Ausschlusskriterien: Keine Angabe
- Anbieter der Förderung: Ehe- und Familienberatungsstellen
- Thema der Förderung: Ehe und Familie
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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