Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Maßnahmen, mit denen fossile Brennstoffe durch biogene Roh- und Reststoffe ersetzt werden. Gefördert werden vor allem Anlagen, die Wärme erzeugen oder gleichzeitig Wärme und Strom produzieren. Auch automatisch beschickte Feuerungsanlagen und wichtige technische Nebeneinrichtungen können gefördert werden. Zusätzlich können Planung und Montage als förderfähige Kosten anerkannt werden. Die Förderung beträgt bis zu 25 % der förderfähigen Investitionsmehrkosten. Der Antrag muss vor dem Start der Investition gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und andere unternehmerisch tätige Organisationen, die ihre Energieversorgung auf biogene Roh- und Reststoffe umstellen wollen. Auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften können einen Antrag stellen. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die fossile Brennstoffe ersetzen und dabei Wärme oder Strom erzeugen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- unbefristet
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- thermische Behandlung von Abfällen biogenen Ursprungs
- Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil
- Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- automatisch beschickte Feuerungsanlagen
- erforderliche technische Nebeneinrichtungen
- Planung und Montage
- mögliche Ausschlusskriterien
- Antragstellung nach der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, nach Lieferung, nach Baubeginn oder nach einer anderen unwiderruflichen Verpflichtung
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
- Erneuerbare Energie
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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