Zuschuss

Förderung von Holzheizungen zur Eigenversorgung ab 100 kW

Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude

Stand 22.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Österreichweit

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Bau und die Nutzung von Holzheizungen in Österreich. Gefördert werden Anlagen ab 100 kW für die Eigenversorgung sowie für die zentrale Wärmeversorgung von betriebseigenen Gebäuden. Es geht um Investitionen in Kesselanlagen, Mikronetze und passende Anlagenteile. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben. Sie ist bis auf Widerruf gültig. Die Förderung ist auf 45 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Pro Projekt sind höchstens 4,5 Millionen Euro möglich.

Wichtig ist: Der Antrag muss vor der ersten verbindlichen Bestellung, vor der Lieferung, vor dem Baubeginn oder vor einer anderen bindenden Verpflichtung gestellt werden. Maßgeblich ist der früheste dieser Zeitpunkte. Zusätzlich gibt es Zuschläge, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, zum Beispiel bei regionaler Biomasse oder einer EMAS-Zertifizierung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und andere unternehmerisch tätige Organisationen, die eine Holzheizung für eigene Gebäude oder für die eigene Wärmeversorgung planen. Auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften können sie nutzen. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit größerem Wärmebedarf ab 100 kW. Sie eignet sich für Projekte, die auf erneuerbare Energie und weniger CO2 setzen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis auf Widerruf
  • Ansprechpunkt
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Holzheizungen ab 100 kW
    • Eigenversorgung oder zentrale Wärmeversorgung betriebseigener Gebäude
    • Kesselanlagen mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz
    • Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung
    • regional aufgebrachte Biomasse kann einen Zuschlag erhalten
    • EMAS-Zertifizierung kann einen Zuschlag erhalten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Antrag nach der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, nach Lieferung, nach Baubeginn oder nach einer anderen bindenden Verpflichtung
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Erneuerbare Energie
    • Reduktion von CO2 und weiteren Umweltschadstoffen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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