Zuschuss

Oberösterreich: Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen

Förderung betrieblicher Umweltmaßnahmen in Oberösterreich – Voraussetzungen, Umfang und Antragstellung

Stand 22.06.2026 Nächste Abgabefrist 31.03.2028   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Oberösterreich

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Oberösterreich fördert Maßnahmen in Betrieben, die Lärmemissionen vermeiden oder verringern. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie beträgt bis zu 30 Prozent der Bundesförderung, die über die Kommunalkredit Public Consulting gewährt wird. Pro Fall sind höchstens 30.000 Euro möglich. Der Antrag muss vor der ersten verbindlichen Bestellung, vor der Lieferung oder vor dem Baubeginn gestellt werden. Die Förderung gilt nur im Zeitraum vom 1.3.2026 bis 31.3.2028 und nur, solange Geld vorhanden ist.

Gefördert werden betriebliche Umweltmaßnahmen, die einen deutlichen Effekt bei Lärm haben und nicht schon einem anderen Förderbereich zugeordnet sind. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben umgesetzt werden müssen. Es gelten außerdem die beihilferechtlichen Höchstgrenzen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und andere Organisationen, die unternehmerisch tätig sind. Sie passt besonders für Vorhaben, mit denen betrieblicher Lärm reduziert werden soll. Wichtig ist, dass die Maßnahme freiwillig ist und nicht nur eine Pflicht aus Gesetz oder Bescheid erfüllt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 1.3.2026 bis 31.3.2028
  • Ansprechpunkt
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Maßnahmen mit signifikanten Umwelteffekten im Bereich betrieblichem Lärm
    • Maßnahmen, die nicht einem anderen definierten Förderungsbereich zugeordnet werden können
    • Antrag vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben umgesetzt werden
    • Förderung nur im Rahmen der beihilferechtlichen Höchstgrenzen
  • Anbieter der Förderung
    • Land Oberösterreich
  • Thema der Förderung
    • Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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