Zuschuss

Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur

Wenn Sie als Schulträger Projekte zur Modernisierung von Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Investitionen zur energetischen Sanierung und Optimierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur. Gefördert werden Maßnahmen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft, dazu gehören auch Schulwohnheime sowie schulisch genutzte Sport- und Schwimmhallen. Auch ein Ersatzbau kann gefördert werden, wenn eine Sanierung nicht wirtschaftlich ist. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Antrag wird bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt.

Die Förderung ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Das Gebäude muss zu Beginn des Vorhabens mindestens 10 Jahre alt sein. Das Vorhaben muss nach dem 30.06.2015 begonnen haben oder beginnen. Außerdem darf das Projekt nicht schon durch ein anderes Förderprogramm unterstützt werden. Die geplanten Maßnahmen müssen mindestens die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllen. Windenergie- und Photovoltaikanlagen sind nicht förderfähig.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Schulträger in Schleswig-Holstein, die Schulen modernisieren oder energetisch verbessern wollen. Besonders geeignet ist sie für finanzschwache Gemeinden, Städte und Kreise als Träger öffentlicher allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie der Förderzentren. Auch Vorhaben mit langfristigem Bedarf und öffentlichem Interesse passen zu dieser Förderung.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind finanzschwache Gemeinden sowie Städte und Kreise als Träger öffentlicher allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie der Förderzentren
    • Das zu sanierende Gebäude muss bei Beginn des Vorhabens mindestens 10 Jahre alt sein
    • Die Kommune muss als finanzschwach gelten
    • Es muss ein öffentliches Bedürfnis für die Schule nachgewiesen werden
    • Das Vorhaben muss einen langfristig bestehenden Bedarf abdecken
    • Das Vorhaben muss nach dem 30.06.2015 begonnen haben oder beginnen
    • Die Maßnahmen müssen mindestens die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Das Vorhaben darf nicht bereits im Rahmen eines anderen Förderprogramms gefördert werden
    • Windenergie- und Photovoltaikanlagen sind nicht förderfähig
  • Anbieter der Förderung
    • Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  • Thema der Förderung
    • Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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