Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Investitionen in Bioenergie und in Anlagen zur Speicherung oder Verteilung von erneuerbarer Energie. Es geht um ein zinsverbilligtes Darlehen. Gefördert werden zum Beispiel Biogasanlagen, Biomethananlagen, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen und Anlagen für biogene Kraftstoffe. Auch Investitionen in Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion können gefördert werden. Außerdem sind Speicher- und Verteilanlagen für erneuerbare Energien möglich, wenn sie zu dem Programm passen.
Das Darlehen kann bis zu 10 Millionen Euro je Unternehmen und Jahr betragen. Damit können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens über eine Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut gestellt werden. Die Bank leitet den Antrag dann an die L-Bank weiter.
Die Förderung gilt in Baden-Württemberg. Sie ist Teil der Programmfamilie „Energie vom Land“ und wird von der L-Bank zusammen mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank angeboten. Für bestimmte Vorhaben gelten besondere Bedingungen. Manche Anlagen sind nur zu beihilfefreien Konditionen förderfähig.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen aus dem Bereich erneuerbare Energien, besonders wenn sie mit Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder der Ernährungswirtschaft verbunden sind. Sie passt für Unternehmen, die Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen, speichern, verteilen oder direkt verkaufen. Auch Beteiligungen an Bioenergie-Unternehmen können passend sein. Wichtig ist, dass das Vorhaben in Baden-Württemberg liegt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- L-Bank
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Investitionsort in Baden-Württemberg
- Erzeugung erneuerbarer Energien aus nachhaltigen Biomasse-Brennstoffen
- Investitionen in Erzeugung, Speicherung oder Verteilung von Bioenergie
- Unter bestimmten Bedingungen auch Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen
- Umschuldungen
- Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung der erzeugten oder gespeicherten erneuerbaren Energie
- Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen
- Anbieter der Förderung
- L-Bank
- Thema der Förderung
- Bioenergie
- Erneuerbare Energien
- Landwirtschaft
- Ländliche Entwicklung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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