Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Vorhaben an Denkmalen mit einem Zuschuss. Gefördert werden Arbeiten, die Denkmale sichern, erhalten, restaurieren oder teilweise wiederherstellen. Auch die Bergung und Sicherung wichtiger Denkmale kann gefördert werden. Die Förderung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Die Förderung richtet sich nach den denkmalpflegerischen Kosten. In der Regel kann ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen gewährt werden. In besonderen Fällen kann die Förderung höher ausfallen. Es gibt außerdem Vorgaben zur Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Finanzierung durch eine Kommune oder einen Landkreis ist ebenfalls wichtig.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Menschen oder Einrichtungen, die ein Denkmal besitzen, nutzen oder unterhalten. Sie passt für Vorhaben, die dem Denkmalschutz dienen und in Mecklenburg-Vorpommern liegen. Besonders hilfreich ist sie, wenn an einem Denkmal Sicherung, Erhaltung, Restaurierung oder Wiederherstellung geplant ist.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 31.10. für das folgende Jahr
- Ansprechpunkt
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben an Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern
- Arbeiten müssen dem Denkmalschutz entsprechen
- Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer oder Unterhaltungsberechtigte von Denkmalen
- Landkreise, kreisfreie Städte oder Gemeinden müssen sich an der Finanzierung beteiligen
- zuwendungsfähige Ausgaben müssen bestimmte Mindestbeträge übersteigen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Antrag nach Beginn des Vorhabens
- Anbieter der Förderung
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
- Thema der Förderung
- Erhaltung von Denkmalen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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