Zuschuss

Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien; Beantragung eines Zuschusses

Der Bund der Bayerischen Gebirgsschützen engagiert sich entsprechend seiner Satzung in hohem Maße in der Brauchtums- und Heimatpflege und ist insbesondere für den Ehren- bzw. Repräsentationsdienst für das Erzbischöfliche Ordinariat und die Bayerische Staatskanzlei, die Förderung der Volksmusik (u.a.

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Bei dieser Förderung geht es um einen Zuschuss für den Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien. Die Förderung unterstützt die satzungsgemäßen Aufgaben der Organisation. Dazu gehören vor allem Kultur-, Brauchtums- und Heimatpflege. Auch der Ehren- und Repräsentationsdienst sowie die Förderung der Volksmusik und die Arbeit im kirchlichen Bereich und in der Denkmalpflege werden genannt.

Die Leistung wird als institutionelle Förderung auf Antrag gewährt. Der Antrag muss bei der Bayerischen Staatskanzlei gestellt werden. Er kann schriftlich, in elektronischer Textform oder über ein Online-Verfahren eingereicht werden. Der vollständige Antrag muss vor Beginn des Förderzeitraums vorliegen.

Für den Antrag werden Unterlagen wie Haushalts- und Wirtschaftsplan, Stellenplan und eine Beschreibung der Organisation benötigt. Bei Erstanträgen können zusätzliche Unterlagen nötig sein. Die Bearbeitung dauert ungefähr vier Wochen. Kosten fallen nicht an.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für den Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien gedacht. Sinnvoll ist sie für Organisationen, die ähnliche Aufgaben in der Kultur-, Brauchtums- und Heimatpflege erfüllen. Sie passt besonders, wenn eine Einrichtung dauerhaft für solche Aufgaben Unterstützung braucht.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Der vollständige Antrag muss vor Beginn des Förderzeitraums eingegangen sein.
  • Ansprechpunkt
    • Bayerische Staatskanzlei
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antrag durch den Zuwendungsempfänger
    • Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben
    • insbesondere Kultur-, Brauchtums- und Heimatpflege
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Der Antrag ist zu spät eingegangen, wenn er nicht vor Beginn des Förderzeitraums vorliegt.
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerische Staatskanzlei
  • Thema der Förderung
    • Institutionelle Förderung für den Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien
    • Kultur-, Brauchtums- und Heimatpflege
    • Ehren- und Repräsentationsdienst
    • Förderung der Volksmusik
    • kirchlicher Bereich und Denkmalpflege

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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