Zuschuss

Erhaltung von Kulturdenkmalen

Wenn Sie ein Kulturdenkmal besitzen und Erhaltungsmaßnahmen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt den Erhalt von Kulturdenkmalen. Wenn Sie ein Kulturdenkmal besitzen und dafür Erhaltungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Gefördert werden zum Beispiel Sicherungsmaßnahmen, handwerkliche Erhaltungsarbeiten, die Erneuerung oder Rekonstruktion historischer Bauteile sowie Pflege- und Restaurierungsarbeiten. Auch Gutachten, Bauaufnahmen und Dokumentationen können gefördert werden.

Die Förderung ist als Zuschuss gedacht. Wie hoch der Zuschuss ist, hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Zuständig ist das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie Verfügungsberechtigte von Kulturdenkmalen in Schleswig-Holstein. Sie richtet sich an Menschen, die ein Denkmal erhalten, sichern oder fachgerecht restaurieren wollen. Wichtig ist, dass die Maßnahme im Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege liegt. Außerdem muss die Finanzierung insgesamt gesichert sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis spätestens zum 30.6. des laufenden Haushaltsjahres
  • Ansprechpunkt
    • Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Maßnahme steht im erheblichen Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege
    • Gesamtfinanzierung ist gesichert
    • Fördermittel der EU, des Bundes und von Dritten werden vorrangig genutzt
    • Beginn der Maßnahme erst nach Erhalt des Bescheids
    • bei denkmalschutzbedingten Baumaßnahmen Beteiligung der fachlich zuständigen technischen staatlichen Verwaltung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Beginn der Maßnahme vor Erhalt des Bescheids
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
  • Thema der Förderung
    • Erhaltung von Kulturdenkmalen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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