Zuschuss

Familienpflege; Beantragung einer Förderung

Zweck Zweck der Förderung ist es, die Weiterführung der Familienpflegestationen zu erleichtern und ein flächendeckendes Angebot an qualifizierten Fachkräften auch durch verbindliche Formen der Zusammenarbeit sicherzustellen. Gegenstand Gegenstand der Förderung sind die Ausgaben der Familienpflegestationen für die Familienpflege.

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Familienpflegestationen in Bayern. Sie soll helfen, dass diese Stationen weiterarbeiten können und überall genügend qualifizierte Fachkräfte vorhanden sind. Dafür werden Ausgaben für die Familienpflege gefördert. Die Förderung wird als Zuschuss gegeben. Sie ist Teil des „Bayerischen Netzwerks Pflege“.

Gefördert werden vor allem Personal- und Sachausgaben der Familienpflegestation. Eine Fachkraft übernimmt dabei die Betreuung und Erziehung der Kinder sowie die Versorgung des Haushalts. Die Förderung ist als Festbetragsfinanzierung organisiert. Für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft kann die Pauschale jährlich bis zu 9.000 Euro betragen.

Ein Antrag muss schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden. Die Förderung gibt es nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Familienpflegestationen in Bayern. Dazu gehören Verbände der freien Wohlfahrtspflege, angeschlossene Organisationen, freigemeinnützige Stiftungen und private Anbieter. Wichtig ist, dass dort Fachkräfte beschäftigt werden. Die Fachkräfte brauchen eine passende Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Bayerisches Landesamt für Pflege
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Träger einer Familienpflegestation
    • Beschäftigung von Fachkräften mit passender Qualifikation
    • schriftlicher oder elektronischer Antrag
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine Förderung bei fehlender Haushaltsmittelverfügbarkeit
    • kein Rechtsanspruch auf Förderung
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Landesamt für Pflege
  • Thema der Förderung
    • Familienpflege

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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